Durch die Coronavirus-Pandemie befinden sich nicht nur Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, sondern auch Personaldienstleister in der wohl schwersten wirtschaftlichen Krise seit einem Jahrzehnt. Aus diesem Grund wurde die Bezugnahme von Kurzarbeitergeld erfreulicherweise auch für die Zeitarbeit geöffnet. Das Gesetz „zur krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ ermöglicht es Personaldienstleistern, an der Hilfestellung der Bundesregierung teilzuhaben. Letztmalig gab es eine solche Öffnung für die Branche in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009.
Die Regelung tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft und ist für die Zeitarbeit bis zum 31.12.2021 befristet. Wenn ein Zeitarbeiternehmer Kurzarbeitergeld beantragen möchte, ist es wichtig, dass die Anzeige des Arbeitsausfalls noch in dem Monat erfolgt, für den Kurzarbeitergeld erstmals bewilligt werden soll.
Wir als Dienstleister, Partner und Berater möchten unsere Kunden in diesen Zeiten so gut wie möglich begleiten und mit Lösungen für kurzfristige, situationsbedingte Bedarfe in TIME JOB unterstützen. Vor allem in Krisenzeiten ist von allen Seiten ein schnelles Entscheiden und effektives Handeln gefragt. So haben wir noch vor Erscheinen der offiziellen Verordnung des KUGs TIME JOB in enger Absprache mit unseren Kunden auf die neuen Abrechnungsmodalitäten von Leiharbeitern vorbereitet.