Das Thema elektronische Signatur und die damit einhergehende Ablösung papiergebundener Prozessabläufe ist ein wichtiger Baustein unserer Digitalisierungsstrategie.
Spätestens seit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das zum 01. April 2017 in Kraft getreten ist, gibt es hier akuten Handlungsbedarf. Laut dem neuen AÜG müssen Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister und Entleiher nämlich zwingend vor Beginn der Arbeitnehmerüberlassung einen Vertrag schließen. Dieser Vertrag muss in Schriftform geleistet werden – es reicht aber die Unterzeichnung mit einer rechtsgültigen, elektronischen Signatur.
Solche E-Signatur-Lösungen versetzen Personaldienstleister in die Lage, schneller und medienbruchfrei zu reagieren, Verzögerungen durch zeitintensiven Postversand zu vermeiden und so kurzfristig Mitarbeiter bereitstellen zu können.
Um die Personaldienstleistungsbranche bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, setzen wir auf Partner mit adäquaten E-Signatur-Lösungen. Durch die Anbindung der Partner-Systeme an TIME JOB beschleunigen wir die Prozesse der Personaldienstleister und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig.
Ihr gewünschtes System für elektronische Signaturen ist nicht dabei?
Kein Problem: grundsätzlich lassen sich alle Systeme an TIME JOB anbinden. Fragen Sie uns!
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