Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit erhöht sich ab dem 01. Oktober 2022 der tarifliche Mindestlohn.

Darauf einigten sich am 21. Juni 2022 der Bundesarbeitgeberverband für Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die damit auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 12€ reagieren.

Demnach werden in den Entgeltgruppen 1, 2a und 2b die Löhne angehoben – weitere Erhöhungen zum 01. April 2023 und 01. Januar 2024 sind bereits vereinbart worden.

 

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Weitere Details zu den Erhöhungen in den einzelnen Entgeltgruppen finden Sie hier beim iGZ oder hier beim BAP auf der Webseite.

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