Die Regelung zum Kurzarbeitergeld, das zum 31.12.2022 ausgelaufen wäre, wurde von der Bundesregierung um ein weiteres halbes Jahr bis Ende Juni 2023 verlängert. Die Verordnung gilt auch für die Zeitarbeitsbranche.

Grund für die Verlängerung ist das andauernde schwierige wirtschaftliche Umfeld. Die Verordnung soll dabei helfen, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und Insolvenzen zu vermeiden. Gleiches gilt für die Zeitarbeit: Verleiher sollen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten.

Weitere Neuigkeiten

1.11.2023
Betriebsausflug

Keine Erreichbarkeit am 10.11.23

28.9.2023
STAFFINGpro 2023 - Jetzt Ticket sichern!

Besuchen Sie uns in Wiesbaden und sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket

14.7.2023
Save the Date - Zukunft Personal Europe 2023

Wir sind Aussteller auf der ZP Europe

21.6.2023
Zusammenschluss von BAP und iGZ verabschiedet

Aus iGZ und BAP wird GVP

Wussten Sie schon?

Wir sind ISO 9001:2015 zertifiziert