Die Regelung zum Kurzarbeitergeld, das zum 31.12.2022 ausgelaufen wäre, wurde von der Bundesregierung um ein weiteres halbes Jahr bis Ende Juni 2023 verlängert. Die Verordnung gilt auch für die Zeitarbeitsbranche.
Grund für die Verlängerung ist das andauernde schwierige wirtschaftliche Umfeld. Die Verordnung soll dabei helfen, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und Insolvenzen zu vermeiden. Gleiches gilt für die Zeitarbeit: Verleiher sollen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten.
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